Ab Juli 2017 gilt die neue Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte und Kieferorthopäden (KFO). Bisher gab es keine für den zahnärztlichen Bereich. Nun müssen sich auch die Kassenzahnärzte an ein Regelwerk halten. Dafür wurde extra ein neues Verordnungsformular entwickelt, das für Physiotherapie und Logopädie gleichermaßen genutzt werden soll.
Ob es Ihnen als Patienten nutzt, sei dahin gestellt. Haben Sie für sich oder Ihr Kind bisher von Ihrem Zahnarzt/KFO die „Heilmittelverordnung für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie“ erhalten (auf einem kleinen Blatt), so erhalten Sie ab Juli das neue Muster Z13, siehe Abbildung, in DIN A4. Eine Übergangsfrist soll es offiziell nicht geben, die Zahnärztinnen können alte Formulare also nicht aufbrauchen.
Teil der neuen Richtlinie ist, wie bei den Kassenärzten, ein „Heilmittelkatalog“, in dem detailliert fest gelegt ist, für welche Störungsbilder und Diagnosen überhaupt noch zahnärztliche Verordnungen möglich sind. Das sind, nach Befürchtungen einiger Therapeuten- und Patientenverbände, weniger als vorher.
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