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Was soll das denn heißen? HHVG = Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsstruktur-Gesetz

Jetzt schlauer? Nein?

Dieses Gesetz wurde im April im Bundestag verabschiedet. Für die Therapeuten in Deutschland bietet es die Chance, zu beweisen, dass wir in der Lage sind, auch mit einer Verordnung („Rezept“), die lediglich eine medizinische Diagnose enthält, gute Therapie zu leisten, die den Patienten nicht schadet und auch nicht teurer ist. Das Stichwort dazu lautet „Blankoverordnung“ . Wobei der Begriff recht irreführend ist. Dem Grunde nach ist dies für die Logopädie schon lange Realität, weil die ärztlichen Angaben auf der Verordnung fast immer sehr ungenau sind. Logopädinnen stellen außerdem ihre eigenen Diagnosen, anhand standardisierter und normierter Testverfahren. Dies kann der Arzt während der Sprechstunde allein schon zeitlich nicht leisten, die Praxis-Assistentinnen sind dafür nicht ausgebildet.

Zur Zeit gibt es in der politischen Landschaft, bei den Ärztekammern und auch therapeutischen Berufsverbänden Uneinigkeit über Sinn und Unsinn des Gesetzes. Meiner Meinung nach müssen wir diese Möglichkeit nutzen, eine andere haben wir zurzeit nicht! Daher setze ich mich dafür ein, sogenannte „Modellvorhaben“ zu entwickeln. Diese sollen klären, wie Blankoverordnungen in die normale Regelversorgung überführt werden können.